1818

wappen_hirschstetten
1818

Katastralgemeinde Hirschstetten

In den Jahren 1818 bis 1820 wird eine Katastralvermessung durchgeführt, um dem neuen Steuergesetz von 1817 zu entsprechen. Die Grenzziehung basiert auf herrschaftlichen Besitztümern und topologischen Gegebenheiten. Die Grenzen bilden: Langobardenstraße, Hartlebengasse, Salbeigasse, Zschokkegasse, Plankenmaisstraße, geradlinige Verbindung zur Kreuzung Quadenstraße/Ziegelhofstraße (parallel zum Contiweg), Ziegelhofstraße, Rautenweg, verlängerte Spargelfeldstraße, verlängerter Pelargonienweg, Grenzzaun Mülldeponie Rautenweg, S2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Ostbahn, Langobardenstraße.

Die alten Aufzeichnungen darüber zeigen, dass sich im Lauf von etwa 100 Jahren nichts Wesentliches verändert hat.
Lediglich einige Landstriche im Süden des Ortes wurden verändert oder umgewidmet.

Die Festlegung der Gemeindegrenzen (politische Grenzen) nach der Revolution 1848/49 und der Aufhebung der Grundherrschaft ändert an den Katastergrenzen nichts.

Die kirchlichen Gemeindegrenzen sind von den Katastralgemeinden unabhängig und orientieren sich meist an der Erreichbarkeit des religiösen Zentrums (Pfarre / Kirche) für die Bevölkerung. Daraus entwickelt sich das Zugehörigkeitsgefühl zur (religiösen) Gemeinde. So umfasst das Pfarrgebiet von Hirschstetten weite Bereiche der Katastralgemeinde Breitenlee (Ziegelhof, Heidjöchl, ...) und Aspern (Siedlung Kriegerheimstätten, Neue Siedlung, Bahnfeld, Plankenmais, Aspernstraße, ...).