Corona-Virus - Weihnachtssperre

25. Jänner - 7. Februar 2021
Corona-Virus - Weihnachtssperre

Auf Grund der sehr hohen Infektionszahlen (~ 1500 Neuinfektionen täglich) und des Auftretens einer Virusmutation, die als wesentlich ansteckender klassifiziert wird, bleiben die Maßnahmen des dritten Lockdowns aufrecht.
Eine Verschärfung erflogt durch die Tragepflicht von FFP2-Masken in allen Bereichen, wo bisher Mund-Nasen-Schutz vorgesehen war (geschlossene öffentliche Räume und öffentliche Verkehrsmittel), sowie die Ausweitung der Abstandsregel auf 2 Meter (bisher 1m).

Die ganztägigen Ausgangssperren dürfen allerdings für sportliche Betätigungen im Freien unterbrochen werden. Eislaufen und Schifahren ist unter besonderen Schutzmaßnahmen erlaubt.
Tausende Tagesausflügler stürmen das Schigebiet Semmering zum Schifahren, Rodeln und Spazieren im Schnee und sorgen für Stau auf den Zufahrtsstraßen, Parkplätzen und allen Wegen.
Die Idee des Freitestens der Bundesregierung, Personen seien berechtigt Geschäfte, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen nach Vorlage eines negativen Corona-Gen-Test zu nutzen wird aus unterschiedlichen Gründen von der Opposition abgelehnt und daher nicht umgesetzt.
Die Bundesregierung verfolgt diese Idee für die Zeit nach dem Lockdown weiter.

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