Das Zehent von Hertsteten

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Das Zehent von Hertsteten

Im 13. Jhdt. scheint Hirschstetten unter dem Namen "Hertstetten" als zehentpflichtiger Besitz unter einer großen Anzahl anderer Siedlungen wie Chagrin (Kagran), Atichla (Aderklaa), Preitenlee, Wulzendorf, Deindorf, Reuchlinesdorf (Raasdorf) u.a.m. im Passauer Zehentverzeichnis auf. Diese Wohnorte dürften allerdings eher ärmliche Gehöfte mit niedrigen, aus Stämmen der umliegenden Aubäume errichteten Häuschen gewesen sein, die mit Schilf oder Schindeln gedeckt waren. Im Marchfeld gab es vor allem Dorfsiedlungen. Der Grundbesitz war landesfürstlich. Den Siedlern wurden Grundstücke zugewiesen, die sie zu bearbeiten hatten. Nicht alle Bauern waren "Ganzlehner", die 40 Joch zu bestellen hatten. Es gab auch Halb-, Viertel- und Achtellehner. Die Hirschstettener waren also "Zinsbauern", die dem Grundherrn in jeder Weise untertan waren. Für die Abgaben eines Teiles ihrer landwirtschaftlichen Produkte und für Dienstleistungen aller Art bestand Verpflichtung. Da die Abgaben meist den zehnten Teil des Einkommens des betreffenden Untertanen ausmachten, wurden sie als "Zehent" bezeichnet.

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