Kindergarten Quadenstraße - Denkmalschutz verordnet

August 1999
Kindergarten Quadenstraße - Denkmalschutz verordnet

Im Denkmalschutzgesetz (DMSG) BGBl. I 170/1999 werden alte Gesetze aktualisiert und festgehalten, dass Objekte von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung zu bewahren sind. Der Kindergarten wurde (vermutlich schon früher) durch Verordnung vorläufig unter Schutz gestellt, so dass die Zerstörung sowie Veränderung der Substanz bzw. die überlieferte Erscheinung verboten ist.

Mündlich überlieferte Begründung der Schutzwürdigkeit: Erster Kindergarten in Holzbauweise

Info: Liste denkmalgeschützer Objekte Donaustadt (Wiki)
Info: Liste der Verordnungen Denkmalschutz (BDA)
Info: BGBl. I 170/1999 (BKA)

mehr zum Thema: Quadenstraße 13 - Kindergarten & mehr

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