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ab 1748

Theresianischer Kataster

Maria Theresia reformiert das Steuerwesen und verlangt von den Grundstückseigentümern den Steuerbekenntnissen auch Vermessungsunterlagen beizulegen. Eine amtliche Vermessung wird nur dann angeordnet, wenn keine Pläne vom Grundherrn beigebracht wurden.

Die Ausnahme von der Steuerpflicht für Adel und Kirche wird damit abgeschafft.

siehe auch: http://www.habsburger.net/de/kapitel/das-land-vermessen-und-den-grund-besteuern-der-josephinische-kataster-dient-einem-neuen
siehe auch: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Kataster

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