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1. Mai 2020

Corona-Virus - Maßnahmenkatalog

Die COVID-19-Lockerungsverordnung sieht eine generelle Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen, auf Märkten im Freien, in Taxis und Fahrgemeinschaften vor. Ebenso soll (nach Möglichkeit) ein Abstand von mind. einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen eingehalten werden.
Die Einschänkungen für Geschäfte werden weitgehends aufgehoben, pro Kunde muss eine Verkaufsfläche von 10m² zur Verfügung stehen.

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