Für neue Wiener Gebäude muss seit 2014 im Zuge der Fertigstellungsanzeige ein Bauwerksbuch vorgelegt und ein Eintrag über dessen Existenz in der Bauwerksbuchdatenbank bei der MA37 (Baupolizei) vorgenommen werden. Das Bauwerksbuch gibt Auskunft über den Zustand eines Gebäudes und muss vom Bauwerkseigentümer aktuell gehalten werden, so dass sämtliche Umbauten und Sanierungen darin vermerkt werden.
Bis 2027 müssen ALLE vor 1919 errichteten Gebäude, auch Kirchen und Sehenswürdigkeiten, das Bauwerksbuch in der Datenbank registrieren.
Bis 2030 folgen die Gebäude errichtet bis 1945, für später errichtete Gebäude gibt es derzeit keine Fristsetzung.
Die Datenbank existiert seit Juli 2024.
Medienbericht: Der Standard vom 03.01.2026
Medienbericht: Kronen Zeitung Wien vom 02.08.2025
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