Stadelove wird als Besitz von Heinrich II. Jasomirgott genannt.
1904 wird Stadlau Teil des XXI. Bezirks
1938 wird Stadlau Teil des XXII. Bezirks in Groß-Wien
Anlässlich einer Schenkung an das Wiener Schottenstift wird Preitenle erstmals urkundlich erwähnt. Die weiteren Schreibweisen varriieren zwischen Preitenlev, Braitenlee, ... bis schließlich ab 1820 die heutige Schreibweise beibehalten wird.
1938 wird Breitenlee Teil des XXII. Bezirks in Groß-Wien
Info: Stichwort Breitenlee
1199 wird der Ort als Chagaran in einer Klosterneuburger Urkunde erwähnt.
Weitere Schreibweisen Chagrana, Chagoran, Khagran, ... sind vertreten.
1905 wird Kagran Teil des XXI. Bezirks
1938 wird Kagran Teil des XXII. Bezirks in Groß-Wien
Ein Prunnen wird bereits 1200 schriftlich erwähnt.
Der Name geht aber vermutlich auf den Gutsbesitzer Urban Süß zurück, dessen Güter seit dem Jahre 1583 dokumentiert sind.
1938 wird Süßenbrunn Teil des XXI. Bezirks in Groß-Wien
1954 wird Süßenbrunn Teil des XXII. Bezirks
Im 13. Jhdt. scheint Hirschstetten unter dem Namen "Hertstetten" als zehentpflichtiger Besitz unter einer großen Anzahl anderer Siedlungen wie Chagrin (Kagran), Atichla (Aderklaa), Preitenlee, Wulzendorf, Deindorf, Reuchlinesdorf (Raasdorf) u.a.m. im Passauer Zehentverzeichnis auf. Diese Wohnorte dürften allerdings eher ärmliche Gehöfte mit niedrigen, aus Stämmen der umliegenden Aubäume errichteten Häuschen gewesen sein, die mit Schilf oder Schindeln gedeckt waren. Im Marchfeld gab es vor allem Dorfsiedlungen. Der Grundbesitz war landesfürstlich. Den Siedlern wurden Grundstücke zugewiesen, die sie zu bearbeiten hatten. Nicht alle Bauern waren "Ganzlehner", die 40 Joch zu bestellen hatten. Es gab auch Halb-, Viertel- und Achtellehner. Die Hirschstettener waren also "Zinsbauern", die dem Grundherrn in jeder Weise untertan waren. Für die Abgaben eines Teiles ihrer landwirtschaftlichen Produkte und für Dienstleistungen aller Art bestand Verpflichtung. Da die Abgaben meist den zehnten Teil des Einkommens des betreffenden Untertanen ausmachten, wurden sie als "Zehent" bezeichnet.
1258 wird Asparan ein Ort unter Espen schriftlich erwähnt.
Die Ableitung des Namens scheint durchaus glaubwürdig, da im feuchten Auwald Pappeln stark vertreten sind.
Einen anderen Zugang bietet die Familie Asparn, die im 12 Jhdt. in der Gegend ansässig war. Außerdem weisen andere Quellen auf Asparn minus (13. Jhdt.) und chlain Asparn (1375) auf eine kleine Ansiedlung hin. Erst seit 1890 ist die heutige Schreibweise Aspern üblich.
1905 wird Aspern Teil des XXI. Bezirks
1938 wird Aspern Teil des XXII. Bezirks in Groß-Wien
1258 wird der Ort als Eselaren bzw. Ezzelaeren schriftlich erwähnt.
Der Name gründet sich auf die ortsansässige Familie Eslarn, die mit Konrad von Eslarn (1287) den 3. Bürgermeister von Wien stellt.
Die späteren Schreibweisen Ehsling, Esslingen,... werden 1938 zu Essling, um nicht ev. mit Esslingen am Neckar verwechselt zu werden.
1938 wird Eßling Teil des XXII. Bezirks in Groß-Wien
Die Hof- und Kaisermühlen werden erstmals 1674 schriftlich erwähnt.
Bis zur Donauregulierung 1875 liegt Kaisermühlen am rechten Donauufer und besitzt eine eigenen Schiffsanlegestelle.
1850 wird Kaisermühlen Teil des II. Bezirks
1938 wird Kaisermühlen Teil des XXII. Bezirks in Groß-Wien.
Bereits 1946 einigten sich Niederösterreich und Wien, die meisten 1938 eingemeindeten niederösterreichischen Dörfer wieder zurückzugeben.
Auf Grund der Blockade durch die sowjetische Besatzungsmacht, wird das Bezirkseinteilungsgesetz erst am 2. Juli 1954 beschlossen.
Am 1. September 1954 wird der 22. Bezirk, Donaustadt, bestehend aus Aspern, Breitenlee, Essling, Hirschstetten, Kagran und Kaisermühlen, Stadlau und Süßenbrunn geboren!
Info: Gebietsänderungssgesetz (LGBl. 14/1954) vom 1946
Info: Bezirkseinteilungsgesetz (LGBl. 18/1954) vom 1954
siehe auch: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000321